Das österreichische Autobahnvignettensystem wird durch das Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG) geregelt. ASFINAG ist nach dem BStMG befugt, Maut zu erheben und die Einhaltung zu kontrollieren. Das BStMG wird durch die Mautordnung ergänzt.
Die Kontrolle erfolgt durch die österreichische Bundespolizei und ASFINAG-Kontrollorgane. ASFINAG betreibt auch automatische Kennzeichenerfassungskameras (ANPR), die Kennzeichen mit der e-Vignetten-Datenbank abgleichen.
| Verstoß | Organmandat | Formelle Strafe |
|---|---|---|
| Keine gültige Vignette | Bis zu € 120 | Bis zu € 3.000 |
| Falsch angebrachtes Pickerl | Bis zu € 120 | Bis zu € 3.000 |
| Manipuliertes oder übertragenes Pickerl | Bis zu € 120 | Bis zu € 3.000 |
| Falsche Fahrzeugkategorie | Bis zu € 120 | Bis zu € 3.000 |
| Abgelaufene Vignette | Bis zu € 120 | Bis zu € 3.000 |